StartseiteAktuelles / ArchivUnterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

pres20Das Wahlverfahren begann am 15. September 2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 14 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikel 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie in Ihrem zuständigen Wahlbezirk oder im Verwaltungsbüro der Kirchengemeinde, Moselring 2-4.

Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde Koblenz-Lützel, Moselring2-4, 56068 Koblenz abgegeben werden.

Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 3 Wahlbezirke eingeteilt.
Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

  • Wahlbezirk 1 Bodelschwingh/Bubenheim, 4 Presbyterinnen oder Presbyter
  • Wahlbezirk 2 Metternich/Güls, 5 Presbyterinnen oder Presbyter
  • Wahlbezirk 3: Neuendorf/Rheindörfer, 5 Presbyterinnen oder Presbyter

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Damit kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten aller Wahlbezirke wählen.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann festgelegt werden, dass die wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde nur in ihrem Wahlbezirk Stimmrecht haben.

Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeinde-
    zugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme im Verwaltungsbüro der Ev. Kirchengemeinde Koblenz-Lützel, Moselring 2-4, 56068 Koblenz ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

 

Gemeindebüro

Evangelische Kirchengemeinde Koblenz-Lützel
Moselring 2-4
56068 Koblenz
Postfach 20 05 62
56005 Koblenz

Telefon 0261 40 40 326
Telefax 0261 40 40 344

E-Mail Kontakt >>>

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